Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die Lieferungen und Leistungen der Mälzer Dental GmbH & Co. KG, Schlesierweg 27, 31515 Wunstorf (im Folgenden: „wir/uns“) und ihren Kunden.
2. Die vorliegenden AGB gelten für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge, auch wenn in diesen nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern i.S.d. § 14 BGB abgeschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Individuelle Sondervereinbarungen gehen diesen AGB vor; dies gilt nicht für vorformulierte Vertragsbedingungen des Kunden.
§ 2 Änderung der AGB
1. Wir behalten uns vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Maßgeblich bei Neuabschlüssen von Verträgen ist die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung.
2. Gegenüber Bestandskunden ist eine Änderung der vereinbarten AGB unter den folgenden Einschränkungen möglich: Umstände, die eine solche Änderung rechtfertigen, sind nachträglich eingetretene, unvorhersehbare Änderungen, die wir nicht veranlasst und auf die wir keinen Einfluss haben und die sich einseitig zulasten einer Partei auswirken, sowie in den AGB entstandene Lücken, die zu Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages führen. Wir werden dem Kunden die abgeänderten AGB vier Wochen vor deren Inkrafttreten übersenden und dabei die Umstände, die Anlass der Änderung sind, sowie den Umfang der Änderungen benennen. Sofern der Kunde der Änderung nicht vor Inkrafttreten in Textform widerspricht, sondern durch weitere Inanspruchnahme der Leistungen von uns seine Zustimmung zu den neuen AGB erklärt, gilt die Änderung als akzeptiert; die AGB in ihrer dann geänderten Fassung gelten dann ab dem angekündigten Zeitpunkt auch für bestehende Verträge. Im Falle des rechtzeitigen, formwirksamen Widerspruchs gelten im Verhältnis der Parteien die früheren AGB weiter; in diesem Fall sind sowohl der Kunde als auch wir berechtigt, den Vertrag mit ordentlicher Frist zu kündigen.
§ 3 Angebote und Auftragserteilung
1. Die Darstellungen und Werbungen der Produkte und Leistungen auf unseren Print- und digitalen Medien, insb. unserer Internetseite, stellen keine rechtlich bindenden Angebote zum Abschluss eines Vertrages dar. Erst eine Bestellung durch den Kunden stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
2. Insoweit ein Shopsystem eingerichtet wurde, legt der Kunde zur Bestellung Waren in den Warenkorb, meldet sich auf unserer Seite an, registriert sich oder gibt seine persönlichen Daten ein. Anschließend kann die Eingabe auf der Übersichtsseite durch den Kunden überprüft werden und durch Bestätigung der Bestellung durch Klicken des Buttons “Zahlungspflichtig bestellen” ein verbindliches Kaufangebot für die im Warenkorb enthaltenen Waren abgeben werden. Der Kunde kann die Bestellung jederzeit durch Betätigen des „Abbrechen“- bzw. „Zurück“-Buttons sowie durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Die vor Abschluss der Bestellung erscheinende Übersichtsseite ermöglicht es dem Kunden, die Angaben nochmals auf Eingabefehler hin zu prüfen und im Falle des Vorliegens eines Eingabefehlers diesen durch Betätigen des „Zurück“-Buttons zu korrigieren.
3. Wir senden dem Kunden bei Eingang einer Bestellung in unserem Webshop an die angegebene E-Mail-Adresse eine E-Mail, mit der wir den Eingang der Bestellung bestätigen und deren Einzelheiten aufführen (Bestelleingangsbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes dar, sondern soll den Kunden lediglich darüber informieren, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn das bestellte Produkt versandt ist und der Versand mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigt wurde.
4. Insoweit nicht das Shopsystem genutzt wird, kommt ein Vertrag nach Übermittlung eines Angebots vom Kunden in Textform ausschließlich mit unserer schriftlichen Bestätigung oder Warenlieferung zustande, die den Inhalt des Vertrages bestimmt.
5. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
6. Angaben von uns zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z. B. Gebrauchswerte, Gewichte, Maße, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die uneingeschränkte Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die uneingeschränkte Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
7. Für den Fall, dass die Produkte direkt oder indirekt durch und/oder nach Weiterverarbeitung in Sicherheitsanwendungen integriert sein sollten, verpflichtet sich der Kunde, uns darüber vor jeglichem endgültigen Angebot ausdrücklich und schriftlich zu informieren. Sollte dies unterlassen worden sein, übernehmen wir keinerlei Haftung hinsichtlich der Intervention für die direkten und/oder indirekten Schäden, die aus dieser besonderen Verwendung herrühren können. Eine spätere schriftliche Information ist mit einer Nicht-Information gleichzusetzen.
§ 4 Zahlungsbedingungen, Preise
1. Die vereinbarten Preise gelten für den im Vertrag aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.
2. Alle Entgelte verstehen sich in Euro (EUR). Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen.
3. Bei der Lieferung von Waren verstehen sich die Preise ab Werk, exklusive Verpackungs- und Versandkosten.
4. Der Kunde kann gegen Forderungen von uns nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Ansprüche des Kunden uns gegenüber können nur mit unserer Zustimmung abgetreten werden.
5. Im Falle der Verschlechterung der Vermögensverhältnisse und/oder der Liquidität des Kunden nach Vertragsabschluss stehen uns nach unserer Wahl die Rechte nach § 321 BGB oder das Recht vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten zu.
§ 5 Fälligkeit und Zahlung
1. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, werden die Entgelte mit der Erbringung der Lieferungen und Leistungen, bei Werkleistungen oder sofern eine Abnahme vereinbart wurde, mit der Abnahme zur Zahlung fällig. Wir behalten uns das Recht vor, Lieferungen nur gegen Vorkasse zu erbringen.
2. Die Rechnungsstellung erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, elektronisch. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der ordnungsgemäße Empfang der Rechnungen sichergestellt ist. Die elektronische Rechnung gilt mit dem Eingang der E-Mail, der die elektronische Rechnung beigefügt ist, als zugestellt. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihm keine Rechnungen auf dem Postweg zugesendet werden. Der Kunde kann jedoch jederzeit verlangen, dass die Rechnungen auf dem Postweg übersandt werden.
3. Rechnungsbeträge sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort fällig. Der Kunde kommt automatisch in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf, wenn die Rechnung nicht binnen 14 Tagen nach Fälligkeit ausgeglichen wird.
4. Uns steht es frei, dem Kunden für jede ausgesprochene Mahnung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen. Dies gilt unabhängig von einem Verzug des Vertragspartners bereits für die erste Mahnung sowie für jede weitere Mahnung in derselben Angelegenheit.
§ 6 Lieferung und Lieferzeit, Leistungserbringung
1. Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Vereinbarte Fristen beginnen erst mit Abschluss des Vertrages, in der Regel mit Zugang unserer Auftragsbestätigung beim Kunden. Sofern eine Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragte Dritte.
2. Der Eintritt eines Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.
3. Wir haften nicht für Unmöglichkeiten der Lieferung oder Lieferverzug, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Ereignisse (z. B. nicht vorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind oder einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Vertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht. Entsteht durch solche Hindernisse eine Verzögerung, die dazu führt, dass einer der Parteien ein Festhalten am Vertrag nicht weiter zuzumuten ist, so kann diese Partei durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei vom Vertrag zurücktreten.
4. Wir sind zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt, wenn:
· die Teillieferung bzw. -leistung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
· die Lieferung bzw. Leistung der restlichen vertragsgegenständlichen Ware sichergestellt ist, und
· dem Kunden hierdurch nur ein unerheblicher Mehraufwand oder keine wesentlichen zusätzlichen Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).
5. Im Fall einer Teillieferung oder -leistung bleibt der Kunde im Fall einer Leistungsstörung berechtigt, seine Rechte in Bezug auf die Gesamtleistung geltend zu machen.
6. Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird uns eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von uns auf Schadensersatz nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.
7. Die Leistungen müssen nicht von uns persönlich, sondern können von uns beauftragten Servicepartnern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen erbracht werden, soweit vertraglich nicht etwas Abweichendes vereinbart ist.
8. Im Falle eines Annahmeverzuges durch den Kunden sind wir dazu berechtigt, hieraus entstandenen Schaden, wie zum Beispiel Lagerkosten, gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
§ 7 Gefahrübergang und Entgegennahme, Rüge- und Untersuchungspflicht, Abnahme
1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist unser Geschäftssitz, soweit nichts anderes bestimmt oder aus den Umständen nichts anderes zu entnehmen ist. Der Gefahrenübergang und Lieferung erfolgt ab Werk.
2. Bei Versendung stehen Versandart und Verpackung unter dem pflichtgemäßen Ermessen von uns.
3. Bei Versendung an einen anderen als den Erfüllungsort geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Ferner geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in welchem er dadurch in Verzug kommt, dass er die angebotene Sache nicht annimmt.
4. Der Kunde hat den Liefergegenstand sofort umfassend zu untersuchen und spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt etwaige Mangel, Falsch-, Zuviel- oder Zuweniglieferungen substantiiert schriftlich mitzuteilen. Der Liefergegenstand gilt nach Fristablauf als genehmigt. Für versteckte Mängel trägt der Kunde die Beweislast.
5. Die Abnahme kann nur wegen wesentlicher Mängel verweigert werden.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Die von uns gelieferten beweglichen Sachen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden jetzt oder künftig zustehen, Eigentum von uns.
2. Soweit der Wert der Gegenstände, an denen ein Eigentumsvorbehalt von uns besteht (nachfolgend: „Vorbehaltsware“), die Forderungen von uns gegen den Kunden nachhaltig um mehr als 10 % übersteigt, werden wir die Vorbehaltsware auf Verlangen des Kunden in entsprechendem Umfang der Überschreitung freigeben, wobei die Auswahl im pflichtgemäßen Ermessen von uns erfolgt.
3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht mit der Zahlung der betreffenden Vorbehaltsware in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir sind ermächtigt, für den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Wird die Einziehungsermächtigung jedoch widerrufen, so ist der Kunde verpflichtet, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntzugeben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware (insbesondere im Falle einer Pfändung) wird der Kunde den Dritten auf das (Mit-)Eigentum von uns hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
§ 9 Haftung für Mängel der Lieferung
1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich oder vereinbart ist, ab der Abnahme. Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen, insbesondere für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Absatz 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist des Verkäufers (§ 438 Absatz 3 BGB) und für Ansprüche aus dem Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB).
2. Mängel sind unentgeltlich nach unserer Wahl nachzubessern, oder neu zu liefern, wenn sie nachweisbar innerhalb von 1 Jahr seit Lieferung einen von uns zu vertretenden Mangel aufweisen und uns dieser Mangel unverzüglich schriftlich gemeldet wurde. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei einem Fehlschlagen der Nacherfüllung bleiben unberührt. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
3. Bei Mängeln von Gegenständen oder Komponenten anderer Hersteller, die wir aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen können, werden wir, nach unserer Wahl, unsere Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen uns bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten (unter Ausschöpfung des gesamten Instanzenzuges und/oder aufgrund fruchtloser Vollstreckung) erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Wir sind verpflichtet, dem Kunden die Verfahrenskosten, die beim Dritten nicht beizutreiben sind, in Höhe der gesetzlich zulässigen Höhe zu ersetzen. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen uns gehemmt.
4. Zum Zweck der Nacherfüllung ist der gelieferte Gegenstand, sofern er per Paket versendet werden kann, auf Verlangen und auf Kosten von uns vom Kunden an uns zurückzusenden.
5. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: natürliche Abnutzung, unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung oder Behandlung, sofern sie nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
6. Zur Vornahme aller uns nach pflichtgemäßem Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Kunde nach unserer Verständigung die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von der Mangelhaftung befreit.
7. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung beträgt die Gewährleistung 3 Monate, sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungspflicht für den Liefergegenstand.
8. Durch etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß ohne unsere vorherige Genehmigung vorgenommene Änderung oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
9. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.
§ 10 Recht des Kunden auf Rücktritt und sonstige Haftung
1. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt bei unserem Unvermögen. Der Kunde kann auch dann vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung gleichartiger Gegenstände die Ausführung eines Teiles der Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat; ist dies nicht der Fall, so kann der Kunde die Gegenleistung nach gegenseitigem Abstimmen entsprechend mindern.
2. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Kunden ein, so bleibt dieser zur Gegenleistung verpflichtet.
3. Der Kunde hat ein Rücktrittsrecht, wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist für die Ausbesserung oder Ersatzlieferung bezüglich eines von uns zu vertretenden Mangels im Sinne der Lieferbedingungen durch unser Verschulden dreimal fruchtlos verstreichen lassen. Das Rücktrittsrecht des Kunden besteht auch in sonstigen Fällen des dreimaligen Fehlschlagens der Ausbesserung oder Ersatzlieferung durch uns.
§ 11 Haftung und Schadensersatz
1. Eine Haftung von uns auf Schadensersatz besteht ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Die Haftung von uns ist nicht beschränkt für:
· Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruhen;
· Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der von uns (einschließlich dem arglistigen Verschweigen eines Mangels) beruhen; oder
· Ansprüche aus einer von uns übernommenen Beschaffenheitsgarantie oder einer sonstigen Garantie, soweit sich eine Beschränkung nicht aus dem Inhalt der Garantieerklärung ergibt.
3. Die Haftung von uns für Schäden aus der einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf) ist, soweit nicht Abs. (2) eingreift, der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
4. Im Übrigen ist die Haftung von uns auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, ausgeschlossen.
5. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
6. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von uns.
§ 12 Obliegenheit und Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Dem Kunden obliegt es, uns bei der Behebung von Mängeln oder der Erbringung von Leistungen so weit wie möglich und zumutbar zu unterstützen, insbesondere erforderliche Informationen mitzuteilen, den Zugang zu den Produkten zu gewähren, sowie sonstige notwendige Informationen mitzuteilen, die zur Leistungserbringung im Bereich der Gewährleistung und/oder Serviceleistung durch uns erforderlich sind.
2. Der Kunde hat alle nicht von uns eingebauten Komponenten zu entfernen, sofern dies zur Leistungserbringung im Bereich der Gewährleistung und/oder Serviceleistung durch uns erforderlich ist.
§ 13 Urheberschutz
1. Unsere Entwürfe, Muster, Modelle, Werkzeuge und dergleichen sind unser geistiges Eigentum und dürfen vom Kunden, auch wenn hierfür keine besonderen Schutzrechte bestehen, weder nachgeahmt noch in anderer Weise zur Nachbildung verwendet, an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich überlassen oder in anderer Weise als im Rahmen der getroffenen Vereinbarung genutzt werden.
2. Bei Bestellung nach Vorgaben des Kunden (u. a. Zeichnung, Muster) haftet der Kunde. Das Schutzrecht wird dann nicht verletzt.
§ 14 freiwilliges Rückgaberecht/ vertragliches Rücktrittsrecht
1. Wir gewähren dem Kunden ein vertragliches Rücktrittsrecht in folgendem Umfang. Der Kunde hat die Möglichkeit unter Tragung der Versand-/Transportkosten vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Hierzu muss der Kunde mittels eindeutiger Erklärung in Textform mitteilen, dass er vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktritt und die Ware in entsprechendem Umfang binnen 10 Werktagen nach Erhalt der Ware an uns zurückzugeben. Maßgeblich ist hierbei der Zeitpunkt des Eingangs der Ware bei uns.
§ 15 Zusätzliche Bestimmungen für Auslandsgeschäfte
Bei Auslandsgeschäften gelten zusätzlich folgende Regelungen:
1. Wir behalten uns das Recht vor Lieferungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich gegen Vorkasse durchzuführen.
2. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen die Lieferungen nach den Incoterms 2020 EXW (Ex Works - Ab Werk).
3. Den Vertragsparteien wird gestattet, die Erfüllung des Vertrages abzulehnen, wenn außenwirtschaftliche Regelungen (wie Exportkontroll- und Zollgesetze, Embargos und Regierungssanktionen), die für diesen Vertrag gelten, dies verhindern oder verbieten. In solchen Fällen können sie den Vertrag in dem notwendigen Umfang beenden.
4. Sollten Genehmigungen für die Vertragserfüllung erforderlich sein und sich dadurch verzögern, werden Lieferzeiten entsprechend angepasst. Eine Haftung für Verzögerungen ist ausgeschlossen. Wird eine erforderliche Genehmigung nicht innerhalb von 12 Monaten erteilt, können wir vom Vertrag zurücktreten, sofern die Erfüllung eine Genehmigung benötigt.
5. Die Vertragsparteiensind dazu verpflichtet, sich gegenseitig sofort über relevante außenwirtschaftliche Regelungen zu informieren, die Einschränkungen oder Verzögerungen verursachen könnten.
6. Der Kunde muss uns auf Anfrage alle notwendigen Informationen und Dokumente für die Einhaltung der außenwirtschaftlichen Regelungen bereitstellen. Wir können von dem Vertrag zurücktreten oder die Leistung verweigern, falls diese Informationen nicht fristgerecht bereitgestellt werden.
7. Der Kunde ist dazu verpflichtet, alle erforderlichen Import- und Exportlizenzen rechtzeitig zu beschaffen. Wir erstellen die erforderlichen Ausfuhrdokumente und Unterlagen und sind berechtigt, die dafür anfallenden Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
8. Beim Export muss der Kunde die notwendigen Bewilligungen besorgen und uns diese übergeben. Wir übernehmen keine Verantwortung für die Rechtmäßigkeit des Exports und die Einhaltung der Vorschriften im Importland.
9. Der Kunde trägt die bei der Ausfuhr und/oder Einfuhr anfallenden Zölle, Steuern, Gebühren und andere öffentliche Abgaben selbst.
§ 16 Schlussbestimmungen
1. Auf diese AGB sowie alle rechtlichen und vertraglichen Beziehungen zwischen uns und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechtes Anwendung. Die Vertragssprache ist deutsch, auch wenn wir Verträge und Rechnungen in englischer Sprache bereitstellen. Dies passiert dann nur aus Kulanz und ohne rechtliche Bindung hinsichtlich der Vertragssprache. Gleiches gilt für eine ggf. bestehende Übersetzung der AGB. Bei Abweichungen gilt die deutsche Fassung der AGB.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Parteien ist unser Sitz. Dies gilt nur, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Stand: 25.03.2024