Lieferbedingungen

 

Ihre Bestellungen im In- und Ausland werden gut verpackt und versichert durch unseren verlässlichen Partner UPS ausgeliefert. Bei Bestellungseingang von Montag bis Donnerstag bis 14:00 Uhr und am Freitag bis 12:00 Uhr verlässt die Ware noch am gleichen Tag unser Haus und wird in der Regel am darauffolgenden Werktag zugestellt (innerhalb Deutschland).

  1. Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Vereinbarte Fristen beginnen erst mit Abschluss des Vertrages, in der Regel mit Zugang unserer Auftragsbestätigung beim Kunden. Sofern eine Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragte Dritte.

  2. Der Eintritt eines Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.

  3. Wir haften nicht für Unmöglichkeiten der Lieferung oder Lieferverzug, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Ereignisse (z. B. nicht vorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind oder einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Vertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht. Entsteht durch solche Hindernisse eine Verzögerung, die dazu führt, dass einer der Parteien ein Festhalten am Vertrag nicht weiter zuzumuten ist, so kann diese Partei durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei vom Vertrag zurücktreten.

  4. Wir sind zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt, wenn:
    • die Teillieferung bzw. -leistung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
    • die Lieferung bzw. Leistung der restlichen vertragsgegenständlichen Ware sichergestellt ist, und
    • dem Kunden hierdurch nur ein unerheblicher Mehraufwand oder keine wesentlichen zusätzlichen Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).
    Im Fall einer Teillieferung oder -leistung bleibt der Kunde im Fall einer Leistungsstörung berechtigt, seine Rechte in Bezug auf die Gesamtleistung geltend zu machen.

  5. Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird uns eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von uns auf Schadensersatz nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.

  6. Die Leistungen müssen nicht von uns persönlich, sondern können von uns beauftragten Servicepartnern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen erbracht werden, soweit vertraglich nicht etwas Abweichendes vereinbart ist.

  7. Im Falle eines Annahmeverzuges durch den Kunden sind wir dazu berechtigt, hieraus entstandenen Schaden, wie zum Beispiel Lagerkosten, gegenüber dem Kunden geltend zu machen.